Arbeitszeitkalender – Einführung ab 1.1.2026
Gemäss gültigen GAV Fassung 2025 – 2029 wird ab Januar 2026 ein Arbeitszeitkalender eingeführt.
Unter Artikel 8bis Absatz 1 des GAV ist festgehalten:
«Die wöchentliche Arbeitszeit wird durch den Betrieb in einem bis spätestens Mitte November für das folgende Abrechnungsjahr erstellten Arbeitszeitkalender innerhalb der Vorgaben nach Abs. 2 und 3 festgelegt. Die PBK stellt erarbeitete Muster für diese Arbeitszeitkalender zur Verfügung. Der Arbeitszeitkalender ist der PBK bis Mitte November des Vorjahres zur Überprüfung zuzustellen. Unterlässt der Betrieb die Erstellung und Bekanntgabe eines Arbeitszeitkalenders an die Mitarbeitenden, gilt der Arbeitszeitkalender, welchen die paritätische Berufskommission jährlich erstellt.»
Die von der PBK erarbeiteten Muster sowie der jeweils gültige PBK-Arbeitszeitkalender stehen auf https://www.pbkgeruest.ch unter Downloads/Arbeitszeitkalender zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@pbkgeruest.ch.
