FAQ’s zum GAV 2025-2029, gültig ab 1.4.2025
Arbeitszeit
Ist es richtig, dass die produktive Arbeitszeit nun 8.15h beträgt? Und diese nun so im Arbeitszeitkalender festgehalten wird?
Werden der Arbeitskalender der PBK (Art. 8bis Abs. 1) und die von der PBK bereitgestellten Kalendervorlagen direkt von der PBK-Website heruntergeladen werden können? Oder müssen sie direkt bei der PBK angefordert werden?
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer mehr als 45 Stunden pro Woche arbeitet? (z. B. wenn er die ganze Woche arbeitet und am Samstag ein Notfall eintritt und er ein paar Stunden mehr arbeiten muss, so dass er die 45 Stunden überschreitet, aber unter den 50 Stunden bleibt, die im Bundesarbeitsgesetz festgelegt sind)
Für einen Arbeitnehmer, der von März bis November arbeitet (mit einem befristeten Vertrag oder mit einem unbefristeten Vertrag, der unterbrochen wird): Kann der von der PBK genehmigte Unternehmenskalender angewendet werden oder muss der PBK-Kalender angewendet werden?
Mit was für Stunden wird ein Ferientag/Feiertag/Kompensation berechnet?
Arbeitet ein MA am Vormittag effektiv 5.5h und dann wird die bezahlte Znünipause aufgerechnet, muss dann auch der Mittagszuschlag ausbezahlt werden obwohl der Zuschlag nur aufgrund einer bezahlten Pause zustande gekommen ist?
Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von schlechtem Wetter einen Tag lang nicht arbeiten muss (frei über seine Zeit verfügen kann) und er Überstunden zu seinen Gunsten geleistet hat, können die verlorenen Arbeitsstunden von seinem Lohn abgezogen werden? (Denn in jedem Fall würde die Arbeitslosigkeit die ausgefallenen Stunden nicht als schlechtes Wetter anerkennen, da die Überstunden erst wieder ausgeglichen werden müssten).
Ist es notwendig, die Zeit der Pause in den täglichen Berichten anzugeben, oder ist es, da sie als Arbeitszeit gilt und bezahlt wird, nicht notwendig, sie festzuhalten?
Znünipause - braucht es eine mind. Anzahl an gearbeiteten Stunden, damit die Znünipause zählt? Z.Bspl. Bei Samstagsarbeit, welche nur von 8.00-11.00 Uhr dauert?
Wer bezahlt die bezahlte Znünipause bei temporäre Mitarbeitenden?
Was ist mit der massgebende Brutto-Sollarbeitszeit gemeint: Berechnet sich dies aus den gegebenen Jahressollstunden 2190 (pro Rata temporis), also mit 8.4 pro Tag? Wie verhält es sich mit den Minusstunden, wenn ein Mitarbeiter einfach unentschuldigt der Arbeit fernbleibt? Müssen diese ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen werden?
Im Arbeitszeitkalender ist die mind. Zeit 7.5 Stunden. Realität ist aber, dass viele Betriebe am Freitag bereits nach 7 Stunden um 16.00 Uhr Feierabend machen. Wie kann man das im Arbeitszeitkalender abbilden, damit er bewilligt wird?
Viele Firmen haben bereits eine digitale Lösung, damit die Mitarbeitenden über ihre Zuschläge informiert werden, reicht diese aus?
Unsere Mitarbeiter bevorzugen es, die geleisteten Stunden an Samstagen durch zusätzliche Freizeit zu kompensieren, anstatt diese auszahlen zu lassen. In der Vergangenheit haben unsere Mitarbeiter an durchschnittlich 4 Samstagen pro Jahr gearbeitet und dafür eine Woche mehr Ferien bezogen (kompensiert). Diese Regelung wurde von unseren Mitarbeitern sehr geschätzt und gerne in Anspruch genommen. Die Änderung per 01.04.2025 wurde jedoch mit grossem Unverständnis und Kritik aufgenommen.
Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, ab wann wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Überzeitzuschläge im GAV-Gerüstbau zu bezahlen. Wir beschäftigen mehrere temporäre Mitarbeiter auf Stundenlohnbasis. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt in der Regel 42.0 Stunden, die gesetzliche Höchstarbeitszeit hingegeben 48.0 Stunden / Woche. Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass die temporären Angestellten die Überstunden (zwischen 42 und 48.0 Stunde) kompensieren. Ist es korrekt, dass die Überzeitzuschläge erst ab der Höchstarbeitszeit bzw. 48.0 Stunden bezahlt, werden müssen?
Löhne / Lohnerhöhung / Lohnzuschläge
Arbeitsvertrag
UAK / Personalverleih
Aktuelle Fragen
Warum darf man Samstagsarbeit nicht erst am Samstagmorgen melden? 24Std vorher ist schlicht unmöglich.
Der GAV Gerüstbau definiert in Art. 8 Abs. 5, dass an Samstagen lediglich in begründeten Fällen und mit vorgängiger Meldung an die PBK Gerüstbau gearbeitet werden darf. Die Frist für die Meldung ist jedoch nicht 24 Stunden früher. Die Meldung muss spätestens einen Werktag vor Büroschluss eingereicht werden.
Gilt der GAV in der ganzen Schweiz? Gilt für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmenden das Gleiche?
Ja. Für alle dem GAV Gerüstbau unterstellten Unternehmen und Arbeitnehmenden gelten die identischen Rechte und Pflichten.
In welche Lohnklasse wird eine Person eingeteilt, wenn sie eine EBA erfolgreich absolviert hat?
Gem. Art. 13 des GAV wird diese Person der Lohnklasse «B2» zugeteilt.
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FAQ’s zum GAV 2020-2023, gültig bis 31.3.2025
Ferien, Arbeitszeiten und -stunden
Ab 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt. Gibt es bezüglich maximaler, wöchentlicher Arbeitszeit eine Obergrenze?
Ein Mitarbeiter wird neu eingestellt, natürlich mit Vertrag und Probezeit. Nach 3 Tagen verschwindet er und kommt nicht mehr zur Arbeit. Ab welchem Zeitpunkt muss der Mitarbeiter bei der FAR und GEBAFONDS mit der Lohnsumme gemeldet werden?
Der Mitarbeiter möchte, dass seine Minusstunden vom Lohn abgezogen werden. Dürfen wir dies mit seinem Einverständnis vom Lohn abziehen?
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Handhabung von Minusstunden zum Ende des Jahres bei einem Mitarbeitenden der bspw. am 1. November im Unternehmen begonnen hat?
Ein Mitarbeiter bezieht einen Grossteil seiner Ferien bis im März und danach nur noch 5 Ferientage übrig. Nun wünscht er zwei zusätzliche Ferienwochen um im Ausland seine Zähne zu reparieren. Welche Möglichkeiten bestehen hier? Abbau Überstunden, unbezahlte Ferien,…? Wer kann/muss dies freigeben?
Welche Zuschläge gelten für Temporäre Mitarbeitende?
(Mindest-) Lohn, Lohnklasse
Aus- und Weiterbildung
Mängel Meldungen und Kontrolle
Samstagsarbeit
PBK, Diverses
GAV Gültigkeit
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