Unterakkordanten

Formulare finden sie hier: Formulare und Reglemente

Sie beschäftigen Unterakkordanten

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass die von Ihnen beauftragten Zweitfirmen (Unterakkordanten) GAV-konform sind, da Sie für deren Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden können. Beim Berufsregister finden Sie die entsprechenden Informationen.

Sie sind Unterakkordant

Seit Beginn 2013 werden die Unterakkordanten-Betriebe überprüft, ob sie die Auflagen des GAV für das schweizerische Gerüstbaugewerbe einhalten und ihnen somit die GAV-Konformität bestätigt werden kann.

Bei der Überprüfung werden die Einzelarbeitsverträge, Lohnabrechnungen, die SUVA- und die AHV-Deklaration sowie die Gebafonds-Abrechnung überprüft.

Eine der Grundvoraussetzungen für die GAV-Konformität ist, dass mindestens eine Person im Betrieb den Grundkurs KOPAS (Kontaktperson Arbeitssicherheit) des Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verbands (SGUV) besucht hat und dies auch belegen kann. Das heisst, dass ohne Nachweis dieser KOPAS-Ausbildung die GAV-Konformität ab 1. April 2013 zwingend aberkannt werden muss. Anmelden für einen KOPAS-Kurs können Sie sich hier: www.gh-schweiz.ch
Zusätzlich müssen alle 2 Jahren die entsprechende KOPAS-Weiterbildungskurse besucht und belegt werden.

Ausserdem muss jeder Betrieb nachweisen, dass er eine Kaution geleistet hat.