Anträge & Meldungen

Der GAV Gerüstbau definiert in Art. 8, Abs. 5, dass an Samstagen lediglich in begründeten Fällen und mit vorgängiger Meldung an die PBK Gerüstbau gearbeitet werden darf. Die Meldung muss spätestens einen Werktag vor Büroschluss über das nachfolgende Formular eingereicht werden. Sollte die Meldung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, ist die PBK Gerüstbau berechtigt, Sanktionen durchzusetzen.

Onlineformular «Meldung Samstagsarbeit»

Verantwortliche Person*

Auf Basis des GAV Gerüstbau Art. 8 (Bestimmungen zur Arbeitszeit), Abs. 5 melden wir ordnungsgemäss folgenden Samstags-Arbeitseinsatz an:

Baustelle 1*