Willkommen auf der Website der Paritätischen Berufskommission für den schweizerischen Gerüstbau (PBK).
Die PBK setzt sich aus Vertretern der Gewerkschaften (Unia, Syna) sowie des Arbeitgeberverbandes SGUV zusammen. Aufgabe der PBK ist es, die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages für den schweizerischen Gerüstbau (GAV) bei allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durchzusetzen.
Primär bezieht sich diese Aufgabe auf den Schutz der Arbeitnehmer – in den letzten Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass auch die Arbeitgeber durch die Aktivitäten der PBK geschützt werden, nämlich vor unlauterem Geschäftsgebaren einiger Mitbewerber.
Die PBK unterhält keine ständige Geschäftsstelle; sie tagt in der Regel sechs- bis acht-mal jährlich, um die anliegenden Geschäfte zu behandeln. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind weitreichend, sie sind im GAV festgehalten – ein Blick in den Gesamtarbeitsvertrag lohnt sich allemal!