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Die PBK Gerüstbau kann gemäss GAV Art. 13, Abs. 3 in begründeten Ausnahmefällen den verpflichtenden Lohnklassenwechsel von der Lohnklasse C (Gerüstbaumitarbeiter) in die Lohnklasse B2 (Gerüstmonteur) genehmigen.
- Antrag Verbleib in Lohnklasse C- Die PBK Gerüstbau kann gemäss GAV Art. 13, Abs. 3 in begründeten Ausnahmefällen den verpflichtenden Lohnklassenwechsel von der Lohnklasse C (Gerüstbaumitarbeiter) in die Lohnklasse B2 (Gerüstmonteur) genehmigen.