Anträge & Meldungen
Gerüstbau-Unternehmen sind für die von Ihnen erstellten Gerüste verantwortlich. Mängel an Gerüsten stellen grosse Gefahren dar. Entsprechend sind Mängel an Gerüsten zu beheben und zu melden. Diese Massnahme hilft, wiederkehrendes Fehlverhalten von Gerüstbau-Unternehmern zu erkennen, Gefahren zu vermeiden und die Branche zu stärken.
Folgeschritte nach Meldung
Gerüstmängel-Meldungen werden von der PBK Gerüstbau direkt beurteilt oder an einen externen Experten zur Prüfung weitergeleitet. Dieser stuft die Meldungen in drei Sparten mit unterschiedlichem weiterem Verlauf ein:
- Nicht relevant - Fall wird abgeschlossen. 
- Suva erhält eine Meldung. 
 
- Mängel, aber nicht relevant - Experte prüft Baustelle 
- Bericht an PBK & Meldung an Suva 
- PBK entscheidet über Busse 
 
- Akut - Meldung an Suva 
- Durchführungsverfahren 
 
- Meldung Gerüstmangel- Gerüstbau-Unternehmen sind für die von Ihnen erstellten Gerüste verantwortlich. Mängel an Gerüsten stellen grosse Gefahren dar. Entsprechend sind Mängel an Gerüsten zu beheben und zu melden. Diese Massnahme hilft, wiederkehrendes Fehlverhalten von Gerüstbau-Unternehmern zu erkennen, Gefahren zu vermeiden und die Branche zu stärken. - Folgeschritte nach Meldung 
 Gerüstmängel-Meldungen werden von der PBK Gerüstbau direkt beurteilt oder an einen externen Experten zur Prüfung weitergeleitet. Dieser stuft die Meldungen in drei Sparten mit unterschiedlichem weiterem Verlauf ein:- Nicht relevant - Fall wird abgeschlossen. 
- Suva erhält eine Meldung. 
 
- Mängel, aber nicht relevant - Experte prüft Baustelle 
- Bericht an PBK & Meldung an Suva 
- PBK entscheidet über Busse 
 
- Akut - Meldung an Suva 
- Durchführungsverfahren