Anträge & Meldungen
Die PBK Gerüstbau kann gemäss GAV Art. 13, Abs. 3 in begründeten Ausnahmefällen den verpflichtenden Lohnklassenwechsel von der Lohnklasse C (Gerüstbaumitarbeiter) in die Lohnklasse B2 (Gerüstmonteur) genehmigen.
Antrag Verbleib in Lohnklasse C
Die PBK Gerüstbau kann gemäss GAV Art. 13, Abs. 3 in begründeten Ausnahmefällen den verpflichtenden Lohnklassenwechsel von der Lohnklasse C (Gerüstbaumitarbeiter) in die Lohnklasse B2 (Gerüstmonteur) genehmigen.